Die Landesregierung erarbeitet – federführend unter Umweltminister Wenzel – den „Erlass zur Planung und Genehmigung
von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen“. Dessen Ziel ist es, die Windenergieausschöpfung bis 2050 von derzeit
ca. 8 GW auf mind. 20 GW zu steigern. Da wundert es kaum, dass das beratende Gremium zu 75% mit Industrievertretern besetzt ist…
Als Befürworter regenerativer Energien sehen wir die Notwendigkeit, die Akzeptanz der Windenergie beim Bürger zu steigern.
Im vorliegenden Entwurf sehen wir jedoch ein erhebliches Konfliktpotential. Die geforderte Ausbeutung der niedersächsischen
Naturlandschaft als „Windkammer“ Deutschlands – ob an der Küste des Weltkulturerbes Wattenmeer, in den Moorlandschaften des
westlichen oder der Mittelgebirgsregion des östlichen Landesgebietes – ist für die Anwohner und für die Tierwelt aus
diversen Gründen untragbar, welche wir auf der nächsten Seite zusammengetragen haben.
Aufgrund der dort geschilderten, faktisch unwiderlegbaren Argumente, fordern wir die Landesregierung auf, bei der Erarbeitung des Erlasses
Vernunft walten zu lassen und den Anforderungen des Naturschutzes, des Artenschutzes sowie des Grundrechts der körperlichen
Unversehrtheit der Anwohner Rechnung zu tragen und sehen den vorliegenden Entwurf dahingehend als unhaltbar an.
Die Landesregierung hat am 15.09.2014 den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz über den Entwurf unterrichtet.
Damit ist er in der Beratung und wird nach Prüfung verabschiedet! Wir bitten daher um Ihre Unterstützung. Reichen Sie eine Petition
beim Landtag ein, jede Beschwerde der Bürger muss in den Gremien beraten werden, was aufschiebende Wirkung hat. Wenn wir uns
nicht äußl;ern, wird der Entwurf zum Erlass und der Wahnsinn umgesetzt. Im Anhang finden Sie einen Vordruck. Es empfiehlt sich
die Einzeleingabe jedes Bürgers, was die aufschiebende Wirkung erhöht, da jede Petition beraten wird.
Überfrachtung mit WKA ausgebremst.
Betrieb der WKA (Kraniche, Fledermäuse) erheblich gefährdet, in Deutschland sterben laut NABU jährlich 250.000 Fledermäuse
durch WKA.
findung wiederholt Anwendung fanden, deutlich höhere Abstände vor, als die geltenden „harten“ Tabuzonen. Dennoch sollen diese nun
zugunsten der Windenergiebranche aufgeweicht werden.
Flächen an letzter Stelle. Nun sollen stattdessen weitere Vorrangflächen für Windenergie vorgezogen werden.
Immissionsdauer einbezogen wird. Eine kurzzeitige Beschallung mit 35 dB ist mit 24 Stunden-Dauerbeschallung aber nicht gleichzusetzen.
Infraschall (Gehörschäden, Übelkeit, Nervosität, Gleichgewichtsstörung, Schlafentzug, Konzentrationsstörung,
Beklemmung, Herzrasen, Häufung von Früh- und Fehlgeburten), sind eine gesundheitliche Zumutung für alle Anwohner,
insbesondere bei den im Erlass geplanten Abständen von nur 400 m zu allen Wohngebieten. Nicht umsonst empfiehlt die WHO 2.000 m
Abstand zu WKA.
löschbaren Brandes auf 150 m Höhe oder der Kontamination des Erdbodens durch Leitungslecks wiegt schwer.
innerhalb Deutschlands somit nicht gewährleistet.
bis zu 50%.
dennoch soll in unserem Land das Überangebot weiter gesteigert werden. Dies bringt Länder wie Holland oder Belgien dazu, eigene
Kraftwerke stillzulegen, da in Deutschland aufgrund der von uns bezahlten EEG-Umlage der sogenannte „Ökostrom“ zum Schleuderpreis
angeboten wird.
Flächen sogar vervielfachen wird. Dennoch versucht das Land nun, mit Kraft zusätzliche Flächen zu erschließl;en.
den Ausbau, nur für wen?
des finanziellen Gewinns der Energieindustrie erheblich niedrigere Abstände hinnehmen sollen, als beinah alle Bewohner unserer
Nachbarländer und Nachbarbundesländer.